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Berlin Hochzeitskutsche ist ein Projekt der Berlin Vermittlung daher gelten die AGB Berlin Vermittlung wie folgt
Die Berlin Vermittlung vermittelt in fremdem Namen touristische Dienstleistungen. Die folgenden Bedingungen beziehen sich nur auf die Vermittlung der touristischen Dienstleistungen. 2. Vertragsschluss
3. Leistungsträger Im Rahmen der
Vermittlungstätigkeit der Berlin Vermittlung, entsteht zwischen dem
Auftraggeber und dem Leistungsträger ein Vertragsverhältnis mit den vom
Leistungsträger gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden
dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Leistung wird
vom Auftraggeber an den Leistungsträger vor Ort bezahlt, soweit nicht
anders vereinbart. Bei
Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Leistungsträgers, ist diesem laut seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen freigestellt, eine Gebühr in Rechnung zu stellen.
4. Angebotserstellung Die Berlin
Vermittlung erstellt ein für den Auftraggeber kostenloses Angebot,
welches auf die individuellen Vorstellungen des Auftraggebers eingeht. Sollte ein
Angebot nicht den Anforderungen des Kunden entsprechen, kann die Berlin
Vermittlung bis zu max. 5 kostenlose Angebote erstellen, um ein für den
Kunden akzeptables Angebot zu definieren. Entspricht
keines der insgesamt 5 kostenlos ausgefertigten Angebote den
Anforderungen des Kunden, gilt die Vermittlung als gescheitert.
5. Angebotsfristen Die Annahmefrist
eines Angebotes beträgt 7 Tage nach Erhalt des Angebotes. Bei
kurzfristigen Buchungen, die kurz vor dem Ereignis stehen, gelten die
individuell mitgeteilten Fristen.
Entspricht das
Angebot nicht den Anforderungen des Auftraggebers, hat dieser die
Möglichkeit innerhalb der Frist eine Nachbesserung zu fordern.
Sollte innerhalb
dieser Frist keine Annahme des Angebots zustande kommen, gilt es als
gescheitert und es kommt kein Vertrag zwischen der Berlin Vermittlung
und dem Auftraggeber zustande.
6. Haftung Die Berlin
Vermittlung haftet ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Die
Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Berlin
Vermittlung haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder
Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz. Die Berlin
Vermittlung haftet nicht für Verschulden, die nicht in ihrem
Zuständigkeitsbereich liegen, insbesondere nicht für ein Verhalten des
Leistungsträgers.
7.
Allgemeines
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat
nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge.
Diese Bedingungen gelten bei Vermittlungsleistungen der Berlin
Vermittlung. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, alle Rechtshandlungen, die für die
Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, unverzüglich
vorzunehmen.
Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Berlin Vermittlung Stand Januar 2011
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